28.11.2024, René Rausch

Rote Liste Orthoptera

Die aktalisierte Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken wurde aufgenommen.

25.07.2023, René Rausch

Mittlere Zeigerwerte

Das Skript zur Berechnung der mittleren Ellenberg-Zeigerwerte wurde komplett überarbeitet. Es ist ab sofort möglich, die Mittelwertberechnung nach acht verschiedenen Methoden durchzuführen; Literaturverweise sind angeführt. Die Drag-and-Drop-Auswahl der Arten wurde ebenfalls überarbeitet und ist nun wesentlich komfortabler als vorher. Bitte um Rückmeldung, sofern Ihnen Fehler auffallen sollten.

03.02.2023, René Rausch

Mittlere Zeigerwerte

Für alle registrierten Benutzer: Das Tool zur Berechnung der mittleren Zeigerwerte wurde repariert. D. h. es ist wieder möglich, csv-Dateien zu laden oder zu speichern.

Arten-Portraits von Tieren

Taxonomie und Systematik: Miramella alpina  (Kollar 1833) Alpine Gebirgsschrecke

Domäne Eukaryota Organismen mit echtem Zellkern
Amorphea Eukaryoten ohne Plastiden
Opisthokonta Hinterpolige Schubgeißler
Reich Metazoa Vielzellige Tiere
Bilateria Zweiseitentiere
Protostomia Urmünder
Überstamm Ecdysozoa Häutungstiere
Stamm Arthropoda Gliedertiere
Klasse Insecta Insekten
Ordnung Orthoptera Heuschrecken
Unterordnung Caelifera Kurzfühlerschrecken
Familie Acrididae Feldheuschrecken
Unterfamilie Catantopinae Knarrschrecken
Gattung Miramella

Status, Gefährdung und Schutz (Situation Deutschland):
Zoologischer Status: autochthon
 
Rote Liste: 2024 2011
V - Vorwarnliste. V - Vorwarnliste.
 
BArtSchuV, Anl. 1: Nicht besonders geschützt.

Hinweis zur Angabe des Schutzstatus: Die Angaben beziehen sich auf die Situation in Deutschland, die Rote-Liste-Angabe bezieht sich immer auf die Bundesebene. Die einzelnen Bundesländer können davon abweichende Einträge aufweisen, die im Bedarfsfall zurate gezogen werden müssen. Alle Angaben sind rein informeller Natur und ohne Gewähr! Es kann keine Rechtsverbindlichkeit daraus hergeleitet werden. Der genaue - aktuelle - naturrechtliche Status muss daher immer anhand rechtsgültiger Literatur (BNatSchG, BArtSchuV, FFH-Richtlinie, Gesetzgebungen auf Länderebene etc.) abgeklärt werden. Unabhängig vom gesetzlichen Schutzstatus wird empfohlen, alle Arten der Roten Liste so zu behandeln, als seien sie besonders geschützt!